Brandkatastrophen wie in dem Containerlager in Bangladesch sorgen weltweit für Entsetzen und werfen viele Fragen nach den Ursachen auf. Dabei stellen sich auch drängende Fragen nach den Arbeitsbedingungen vor Ort. Die Antworten hierauf können auch für Unternehmen in Deutschland u.U. gravierende Folgen haben.
Mit diesem Szenario befasst sich das neue Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz — LkSG). Hintergrund des LkSG ist die zunehmende Integration deutscher Unternehmen in globale Beschäftigungs— und Absatzmärkte und der damit verbundenen Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt vor Ort. Mit dem LkSG werden für Lieferketten Anforderungen an das Management von Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten (ab dem 1.1.2023) bzw. 1.000 Beschäftigten (ab 1.1.2024) festgelegt. Hierzu gehören insbesondere Sorgfaltspflichten wie die Einrichtung eines Risikomanagements, Festlegung der betriebsinternen Zuständigkeit, Erstellung von Präventionskonzepten, Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie eine entsprechende Dokumentation und Berichterstattung. Die Beachtung dieser Sorgfaltspflichten ist zur Vermeidung hoher Bußgelder und zivilrechtlicher Haftung unumgänglich.
Was bedeuten diese neuen Regelungen des LkSG im Einzelnen für ein inländisches Unternehmen, das bspw. künftig in Indien oder in China produzieren möchte oder dessen Produktion im Ausland unter problematischen Umständen stattfindet? Antworten hierauf bietet das neue Handbuch “Lieferketten in der Unternehmenspraxis”. Die Anwendung der Regelungen im LkSG werden von erfahrenen Praktikern umfassend und mit Hinweisen zu Best Practice aufgezeigt.
Zu den Themenbereichen gehören u.a.
— Grundprinzipien und Anwendungsbereich des LkSG
— menschenrechts— und umweltbezogene Risiken
— präventive und reaktive Sorgfaltspflichten
— Berichterstattung
— Überwachung und Sanktionen
— Haftungsfragen
— internationale Regelwerke und ausländische Rechtsordnungen
— Lieferkette und sonstige CSR-Pflichten.Checklisten, Praxistipps und Schaubilder erleichtern darüber hinaus die Umsetzung der neuen Materie in die Praxis.