In politisch-ethischen Dilemmata stellt sich häufig die Frage: Erhält man schmutzige, blutige Hände, beim Verletzen von Menschenrechten Einzelner in einer vermeintlichen Zwangslage, um etwa den Schutz der Menschenrechte für die eigenen Bürger zu garantieren, oder aber handelt man nicht gegen die Bedrohung und hat so ebenfalls großen Schaden mit zu verantworten? Die Hände wären also in beiden Fällen schmutzig! Nun stellt sich die Frage: Ist es denkbar, dass ein Staat schmutzige Hände haben kann, aber auch ein sauberes Herz, wenn er das Wohl seiner Bürger schützt? Natürlich nicht! Kann aber ein Individuum das in der Sphäre des Politischen? Ja! Denn der Kategorische Imperativ von Immanuel Kant, nach dem die Maxime eines Handelns immer Allgemeingültigkeit beanspruchen können sollten — andernfalls seien sie verwerflich –, dieser Kategorische Imperativ gilt zwar für Staaten und andere intersubjektive Organisationen, aber nicht für politisch handelnde Personen!