Zur Revolutionszeit 1848 machte sich in Berlin ein Wundermädchen bemerkbar, das von Gott unmittelbar inspiriert, von seinen Engeln umschwebt, Kranke heilte, Blinde sehend machte, Lahme gehend; alles allein durch die Kraft des Glaubens.
Am 22. Februar 1853 fand die öffentliche Verhandlung wegen Betruges vor dem Kriminalgericht statt.