In vorstaatlichen Ordnungen bestimmt die Gesellschaft selbst die Regeln, die Lösung von Konflikten wird durch Konsens erreicht, notfalls auch mit Gewalt. Recht bezieht sich vornehmlich auf das äußere Verhalten des Menschen, während sich die Moral an die Gesinnung des Menschen wendet. Das Recht ist untrennbar mit dem jeweiligen Zeitgeist und mit dem jeweiligen Herrschaftssystem verbunden, was hier aufzeigt wird. Von mittelaterlichen Inquisitionsprozessen bis hin zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofes werden Fälle aufgezeigt und sich insbesondere mit der deutschen Rechtsauffassung in den verschiedenen Epochen beschäftigen.