Jeder zahlt Versicherungsbeiträge, zur gesetzlichen Sozialversicherung, privaten Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-. Lebensversicherung usw. Nur, welche Beiträge sind steuerlich absetzbar, mit welchem Anteil in welcher Höhe und wie werden die Beiträge richtig in die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen, damit das Finanzamt den höchstmöglichen Betrag steuerlich anerkennt?
In unserem Beitrag erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren alle Einzelheiten zum steuerlichen Abzug Ihrer Versicherungsbeiträge Damit können Sie die Berechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen im Steuerbescheid nachvollziehen und ggf. Fehler des Finanzamts erkennen.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind ab 2010 die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken— und Pflegeversicherung für viele erstmals in voller Höhe absetzbar. Absetzbar bei Ihnen können auch die Beiträge der Kinder sein.
In unserem Beitrag erfahren Sie zum Beispiel auch
— was Altersvorsorgeaufwendungen und was sonstige Vorsorgeaufwendungen sind;
— wie die Günstigerprüfung funktioniert;
— wie die alte und die neue Berechnungsmethode funktioniert;
— für wen eine private Rürup-Rente bzw. Basis-Rente steuerlich interessant ist.