ZUSTANDEKOMMEN UND FORTWIRKEN EINER DER BEKANNTESTEN URKUNDEN DER TIROLER GESCHICHTE IM VERLAUF VON 500 JAHREN
Das Landlibell, eine auf den 23. Juni 1511 datierte, feierliche Kaiserurkunde Maximilians I. für die Tiroler Landstände, galt lange Zeit als eine der zentralen Verfassungsurkunden der Tiroler Geschichte, als einzigartig in Mitteleuropa in Bezug auf die Wehrverfassung und deren lange Geltungsdauer.
Die vorliegende Publikation behandelt nunmehr sowohl das Zustandekommen des Landlibells als auch sein Fortwirken in den folgenden Jahrhunderten im steten Vergleich mit der Entwicklung in anderen Ländern und gelangt dabei zu einer neuen Beurteilung der Urkunde. Wenngleich Entstehungsart und -zeitpunkt, die Art des Zustandekommens unter Mitwirkung der Landstände und selbst die äußere Form eines feierlichen kaiserlichen Privilegs durchaus nicht ohne Parallelen in anderen Territorien waren, so bleibt die Partikularität dieser Urkunde erhalten.
Das Aufkommen des Eigennamens («elfjähriges Landlibell») um 1550 markiert das Einsetzen der Instrumentalisierung des Landlibells, das von den Tiroler Landständen zunehmend als eine Landesfreiheit angesehen und als Mittel herangezogen wurde, weitreichendere Belastungen der Verteidigungskraft des Landes durch den Landesfürsten nach Möglichkeit zu unterbinden.