In der Gemeindeordnung NRW hat es seit Erscheinen der 43. Auflage zahlreiche Änderungen gegeben: zu nennen sind insbesondere das «Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 2021», das “Kulturrechtsneuregelungsgesetz” vom 1. Dezember 2021, das «Gesetz über die Transparenz der Finanzierung kommunaler Wählergruppen” und und das «Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften”, mit dem nunmehr dauerhaft die Möglichkeit von digitalen und hybriden Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretung geschaffen wurde.
Die Textauswahl konzentriert sich neben der Gemeindeordnung auf die kommunalrelevanten Vorschriften aus dem öffentlichen Dienstrecht, dem Gemeindehaushalts— und -wirtschaftsrecht. Eine kurze Einführung erläutert die wichtigsten Merkmale des Kommunalverfassungsrechts — verständlich geschrieben für haupt— wie ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Engagierte.