Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein, das im Kontext der von Fritz Bauer vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen aufgefordert worden, die Tat zu decken. Das “Schlegelberger-Verfahren " — benannt nach dem einladenden Justizminister — dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse, das Verfahren selbst und die Anstrengungen, es vor dem Vergessen zu bewahren, bilden ein erinnerungspolitisches Ensemble, das verdeutlicht, wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die 1980er-Jahre hinein war.