Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zuständig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsätzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben müsste. Das Bundesverfassungsgericht eröffnet jedoch keine »Superrevisionsinstanz«, sondern überprüft nur »spezifisches Verfassungsrecht«. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoß durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefüge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann’schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.