In der Gemeindeordnung NRW hat es seit Erscheinen der 41. Auflage im Jahre 2014 zahlreiche Änderungen gegeben, die eine Überarbeitung der Textausgabe dringend erforderlich machten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. November 2016 wurde etwa die klarstellende Regelung aufgenommen, dass Gemeinden zur Wahrnehmung spezifischer Interessen von Senioren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen können. Des Weiteren wurde ein landesweit einheitlicher Mindest— und Höchstsatz beim Verdienstausfall festgesetzt. Neu ist auch, dass Ausschussvorsitzende einen Anspruch auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung haben, es sei denn, der Rat hat den jeweiligen Ausschuss per Hauptsatzung von dieser Neuregelung ausgeschlossen. Die Textauswahl konzentriert sich neben der Gemeindeordnung auf die kommunalrelevanten Vorschriften aus dem öffentlichen Dienstrecht, dem Gemeindehaushalts— und -wirtschaftsrecht. Eine kurze Einführung erläutert die wichtigsten Merkmale des Kommunalverfassungsrechts — verständlich geschrieben für haupt— wie ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Engagierte.